Was benötigen wir für einen Auftrag von Ihnen
zur Vorlage bei den Behörden und beim Grundbuchamt zur Erhebung von Daten und Informationen:
- einen schriftlicher Auftrag
- eine Vollmacht des/der Eigentümer der zu bewertenden Immobilie
- einen Grundbuchauszug Abt. I + II (aktuelles Datum)
- eine Bauakte (genehmigte Pläne) mit entsprechenden Flächen und Rauminhaltsberechnungen bzw. Planunterlagen und Berechnungen aus der Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- soweit vorhanden Miet- und Pachtverträge etc.
vom Sachverständigen selbst erhoben werden:
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- evt. Eintragungen in der Denkmalliste
- bei den Umweltbehörden (Altlasten)