Was benötigen wir für einen Auftrag von Ihnen

zur Vorlage bei den Behörden und beim Grundbuchamt zur Erhebung von Daten und Informationen:

  • einen schriftlicher Auftrag
  • eine Vollmacht des/der Eigentümer der zu bewertenden Immobilie
  • einen Grundbuchauszug Abt. I + II (aktuelles Datum)
  • eine Bauakte (genehmigte Pläne) mit entsprechenden Flächen und Rauminhaltsberechnungen bzw. Planunterlagen und Berechnungen aus der Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • soweit vorhanden Miet- und Pachtverträge etc.

vom Sachverständigen selbst erhoben werden:

  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • evt. Eintragungen in der Denkmalliste
  • bei den Umweltbehörden (Altlasten)